Panorama_Bildleiste

Hundeschule & Verhaltensberatung

 

Home

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Hundini Hundeschule & Verhaltensberatung – Stand November 2009

  § 1 – Erstgespräch /Anamnese: 

Das Erstgespräch findet statt, um Hintergrundinformationen zu sammeln und die jeweilige Trainingsmethode zu ermitteln. 

Der Trainer behält sich vor, die Übernahme des Trainings abzulehnen. Das Vorgespräch stellt keine Vertragsbindung dar. In jedem Fall ist eine Gebühr von € 30,00  fällig, diese Gebühr wird bei Zustandekommen einer Trainingsvereinbarung nicht rückvergütet.

  § 2 – Abschluss der Trainingsvereinbarung 

Mit den im Vorgespräch ermittelten Trainingsansätzen bietet der Hundetrainer dem Hundehalter den Abschluss einer Trainingsvereinbarung an. Die Vereinbarung kommt mit der Unterschrift beider Parteien zustande. Bei Abschluss einer Mehrstundenvereinbarung (Blockkarte) beachten Sie bitte Ihre Rücktrittskonditionen (§ 5)

  § 3 – Umfang einer Trainingseinheit 

Eine Trainingseinheit beläuft sich auf 60 Minuten. Abgerechnet wird im Viertelstundentakt, da z.B. je nach Art des Trainings, der Hund seine Konzentrationsfähigkeit nicht immer über diesen Zeitraum halten kann. Blockkarten werden auf diese Art abgearbeitet wie ein Zeitkonto und haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Vereinbarungsabschluss.

  § 4 – Bezahlung 

Mit der Unterzeichnung beider Parteien und somit dem Vereinbarungsabschluss ist die Trainingsgebühr fällig.

Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung auf das angegebene Konto oder in bar zu erfolgen.

Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Die Hundeschule Hundini bietet Einzelstunden, 5er Blockkarten und 10er Blockarten an. Der Preis der Blockkarten beinhaltet im Vergleich zur Abrechnung von Einzelstunden einen Rabatt.

Der Trainer kann vom Vertrag jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn der Hundehalter grob fahrlässig, oder nicht gemäß der festgesetzten Methodik handelt. Insbesondere der Einsatz eines Hundebesitzers von psychischer oder physischer Gewalt führt sofort zum Abbruch des Trainings. Die Rückzahlung der Trainingsgebühr liegt im Ermessen der Hundeschule Hundini. 

Der Erfolg des vereinbarten Trainings hängt auch von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ab, deshalb kann keinerlei Erfolgsgarantie gegeben werden. 

Bei Ausfall des Trainers durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die ausgefallene(n) Unterrichtsstunde(n) nachgeholt.

  § 5 – Rücktrittsrecht des Hundehalters 

Der Hundehalter kann jederzeit vor Beginn der Leistungen zurücktreten.

In diesem Fall werden folgende Stornierungsgebühren fällig: 

Bis 1 Woche vor Beginn 30 %  der Kursgebühr

Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100 % der Kursgebühr

Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet. 

Bei Ausfall des Hundehalters durch Krankheit oder Unfall werden die noch ausstehenden Trainingseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information wird gebeten. 

Entschließt sich der Hundehalter das Training aus Motivationsmangel nicht weiterzuführen, so steht ihm keine Rückzahlung zu. Sollte während der vereinbarten Trainingsphase der Hund abgegeben, euthanasiert (außer bei Unfall oder schwerer Krankheit), oder an Dritte weitergegeben werden, erfolgt ebenfalls keine Rückvergütung der Trainingsgebühr. 

Die Übertragung einer Blockkarte an Dritte ist zu keiner Zeit möglich. 

Vereinbarte Trainingstermine für Einzel- und Gruppenstunden müssen spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden voll angerechnet.

  § 6 -  Haftung 

Der Hundehalter verpflichtet sich, der Hundeschule Hundini einen gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis des Hundes vorzulegen. 

Die Hundeschule Hundini haftet nicht für Schäden, die während des Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters herbeigeführt wurden. 

Die Hundeschule Hundini haftet nicht für Schäden die von Dritten und deren Hunden herbeigeführt werden.

  § 7 – Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.

  § 8 – Gerichtsstand 

Der Gerichtsstand ist Dortmund.

 

  Copyright alle Texte und Fotos: Gudrun Hundertmark