Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Hundini Hundeschule &
Verhaltensberatung – Stand November 2009
§ 1 – Erstgespräch /Anamnese:
Das Erstgespräch findet statt, um Hintergrundinformationen zu sammeln
und die jeweilige Trainingsmethode zu ermitteln.
Der Trainer behält sich vor, die Übernahme des Trainings abzulehnen. Das
Vorgespräch stellt keine Vertragsbindung dar. In jedem Fall ist eine
Gebühr von € 30,00 fällig, diese Gebühr wird bei Zustandekommen einer
Trainingsvereinbarung nicht rückvergütet.
§ 2 – Abschluss der Trainingsvereinbarung
Mit den im Vorgespräch ermittelten Trainingsansätzen bietet der
Hundetrainer dem Hundehalter den Abschluss einer Trainingsvereinbarung
an. Die Vereinbarung kommt mit der Unterschrift beider Parteien
zustande. Bei Abschluss einer Mehrstundenvereinbarung (Blockkarte)
beachten Sie bitte Ihre Rücktrittskonditionen (§ 5)
§ 3 – Umfang einer Trainingseinheit
Eine Trainingseinheit beläuft sich auf 60 Minuten. Abgerechnet wird im
Viertelstundentakt, da z.B. je nach Art des Trainings, der Hund seine
Konzentrationsfähigkeit nicht immer über diesen Zeitraum halten kann.
Blockkarten werden auf diese Art abgearbeitet wie ein Zeitkonto und
haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab Vereinbarungsabschluss.
§ 4 – Bezahlung
Mit der Unterzeichnung beider Parteien und somit dem
Vereinbarungsabschluss ist die Trainingsgebühr fällig.
Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Vereinbarung
auf das angegebene Konto oder in bar zu erfolgen.
Die Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Hundeschule Hundini bietet Einzelstunden, 5er Blockkarten und 10er
Blockarten an. Der Preis der Blockkarten beinhaltet im Vergleich zur
Abrechnung von Einzelstunden einen Rabatt.
Der Trainer kann vom Vertrag jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist
zurücktreten, wenn der Hundehalter grob fahrlässig, oder nicht gemäß der
festgesetzten Methodik handelt. Insbesondere der Einsatz eines
Hundebesitzers von psychischer oder physischer Gewalt führt sofort zum
Abbruch des Trainings. Die Rückzahlung der Trainingsgebühr liegt im
Ermessen der Hundeschule Hundini.
Der Erfolg des vereinbarten Trainings hängt auch von den
Teilnehmern/Teilnehmerinnen ab, deshalb kann keinerlei Erfolgsgarantie
gegeben werden.
Bei Ausfall des Trainers durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die
ausgefallene(n) Unterrichtsstunde(n) nachgeholt.
§ 5 – Rücktrittsrecht des Hundehalters
Der Hundehalter kann jederzeit vor Beginn der Leistungen
zurücktreten.
In diesem Fall werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
Bis 1 Woche vor Beginn 30 % der Kursgebühr
Bei Rücktritt ab einer Woche vor Kursbeginn 100 % der Kursgebühr
Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
Bei Ausfall des Hundehalters durch Krankheit oder Unfall werden die noch
ausstehenden Trainingseinheiten nachgeholt. Um rechtzeitige Information
wird gebeten.
Entschließt sich der Hundehalter das Training aus Motivationsmangel
nicht weiterzuführen, so steht ihm keine Rückzahlung zu. Sollte während
der vereinbarten Trainingsphase der Hund abgegeben, euthanasiert (außer
bei Unfall oder schwerer Krankheit), oder an Dritte weitergegeben
werden, erfolgt ebenfalls keine Rückvergütung der Trainingsgebühr.
Die Übertragung einer Blockkarte an Dritte ist zu keiner Zeit möglich.
Vereinbarte Trainingstermine für Einzel- und Gruppenstunden müssen
spätestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Nicht rechtzeitig
abgesagte Termine werden voll angerechnet.
§ 6 - Haftung
Der Hundehalter verpflichtet sich, der Hundeschule Hundini einen
gültigen Haftpflichtversicherungsnachweis des Hundes vorzulegen.
Die Hundeschule Hundini haftet nicht für Schäden, die während des
Trainings durch grob fahrlässiges Verhalten des Hundehalters
herbeigeführt wurden.
Die Hundeschule Hundini haftet nicht für Schäden die von Dritten und
deren Hunden herbeigeführt werden.
§ 7 – Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der
gesamten Vereinbarung zur Folge.
§ 8 – Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dortmund. |